Revidieren

Gaszähler müssen gemäss schweizerischem Eichgesetz in einem vom METAS vorgeschriebenen Zyklus geeicht werden. Damit verbunden wird die Revision der Gaszähler. In unserer Werkstatt werden alle handelsüblichen Haushaltszähler revidiert. Mit der Revision bewährt sich, ein neues, intelligentes Encoder-Zählwerk zu montieren.

 

 

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Lackieren

In unserer Lackiererei werden alle revidierten Zähler nach Kundenwunsch neu lackiert. Kundenwünsche können jederzeit berücksichtigt werden.

 

 

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Eichen

Die Friedli AG ist eine vom METAS akkreditierte Eichstelle, mit der Eichstellenermächtigung vom 4. Dezember 2000. Der Eichstellenleiter übernimmt die Verantwortung, dass die Eichungen gegenüber dem Kunden und METAS korrekt verrechnet werden.

 

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