Revidieren
Gaszähler müssen gemäss schweizerischem Eichgesetz in einem vom METAS vorgeschriebenen Zyklus geeicht werden. Damit verbunden wird die Revision der Gaszähler. In unserer Werkstatt werden alle handelsüblichen Haushaltszähler revidiert. Mit der Revision bewährt sich, ein neues, intelligentes Encoder-Zählwerk zu montieren.
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